Corona Regeln

04.05.2021

Für die Nutzung der Anlage gilt die nachfolgende Hygiene- und Hausordnung unter Pandemiebedingungen

Allgemeines

Der Aufenthalt auf unserer Anlage ist ausschließlich zum Tennisspielen gestattet. Sonstiger Individualsport, Konditionstraining etc. kann nur außerhalb der Tennisanlage ausgeübt werden.

Personen mit Erkältungssymptomen und erhöhter Temperatur ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.

Das Betreten der Anlage ist nur nach vorheriger Terminbuchung und unter Nennung des jeweiligen Spielpartners gestattet.

Eltern und Begleitpersonen von trainierenden Kindern, Zuschauern und Gästen ist der Aufenthalt auf der Tennisanlage nicht gestattet.

Das Betreten des Klubhauses und die Benutzung der Umkleideräume (einschließlich der Duschen und Toiletten) ist bis auf Widerruf nicht möglich.

Der Ausschank sowie der Verzehr von nicht selbst mitgebrachten Getränken und Speisen ist derzeit nicht gestattet.

Außerhalb der Tennisplätze ist der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten und ein Mund- und Nasenschutz (entsprechend der gesetzlichen Regelung) zu tragen.

Den Anweisungen der Vereinsleitung, der Coronabeauftragten und des Platzwartes ist Folge zu leisten.

Sportbetrieb

Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist bis auf weiteres nur der Individualsport "allein oder zu zweit" möglich; das bedeutet, es ist nur Einzelspiel erlaubt!

Doppelspiel ist generell (auch unabhängig vom eigenen Hausstand) untersagt!

Der empfohlene Mindestabstand von 1,5 m ist auch beim Seitenwechsel und bei der Vor- und Nachbearbeitung der Plätze einzuhalten.

Das Händeschütteln vor und nach dem Spiel sollte aus Infektionsschutzründen unterbleiben.

Trainingsbetrieb

Das Erwachsenen- und Jugendtraining kann derzeitig nur als Zweiertraining erfolgen; das Kindertraining unter 14 Jahren unterliegt den gesetzlichen Regelungen (zur Zeit maximal fünf Kinder).

Auch hier sind die Trainer/Übungsleiter angehalten, Trainingsmethoden zu wählen, welche den Mindestabstand von 1,5 m gewähren.

Das Ausleihen von Übungsgeräten (Schläger etc.) ist nicht möglich; jeder Spieler benutzt seine eigenen mitgebrachten Übungsgeräte.

Eltern und Begleitpersonen, welche Kinder zum Training bringen und abholen, ist das Betreten der Tennisanlage und der Aufenthalt während der Trainingseinheit nicht gestattet.

Den Anordnungen der Trainer/Übungsleiter ist Folge zu leisten.

Jeder Trainer/Übungsleiter hat für die Ausübung seiner Tätigkeit eigenverantwortlich auf behördliches Verlangen einen tagesaktuellen Negativtest vorzulegen.

Die AHA-Regel gilt auch auf unserer Anlage als eine der wichtigsten Regeln, um der Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken! Darüber hinaus werden wir Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe etc. zur Verfügung stellen.

Wir wünschen allen Mitgliedern und Freunden des "Weißen Sports" ein erfolgreiches Sportjahr 2021!

Bleiben Sie gesund!

Ihr Vorstand

* Über Änderungen, weitere Freigaben oder Einschränkungen werden wir Sie tagesaktuell informieren.